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In Österreich sind Arbeitsstiftungen ein Paradebeispiel gelebter Sozialpartnerschaft. Ihr Erfolg basiert auf der engen, oft über Jahre gewachsenen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, dem Arbeitsmarktservice (AMS), Gewerkschaften und – je nach Modell – auch den Ländern oder Branchenvertretungen. Diese Kooperation ist nicht nur rechtlich erforderlich, sondern in der Praxis ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Wirksamkeit der Stiftungsarbeit.

Arbeitsstiftung als Kooperationsprojekt

Der Aufbau einer Arbeitsstiftung ist kein Alleingang. Schon in der Konzeptionsphase braucht es die Einbindung aller relevanten Partner:

  • Das Unternehmen initiiert die Stiftung und trägt meist einen wesentlichen Teil der Finanzierung.

  • Das AMS bringt seine arbeitsmarktpolitische Expertise und Fördermittel ein.

  • Die Gewerkschaften vertreten die Interessen der Arbeitnehmer:innen und achten auf Fairness, Transparenz und nachhaltige Perspektiven.
    Diese Zusammenarbeit führt nicht nur zu einem belastbaren rechtlichen und organisatorischen Fundament, sondern auch zu größerer Akzeptanz bei den Betroffenen – ein zentraler Aspekt in Zeiten von Unsicherheit und Umbruch.

Erfolgsfaktor Einbindung: Frühzeitig, verbindlich, partnerschaftlich

Erfolgreiche Kooperationsmodelle zeigen, dass der frühzeitige Einbezug aller Partner essenziell ist. Sobald ein Unternehmen Restrukturierungsbedarf erkennt, sollte es in Dialog mit dem Betriebsrat, der Gewerkschaft und dem AMS treten. Dabei geht es nicht nur um rechtliche Rahmenbedingungen, sondern vor allem um gemeinsames Gestalten:
Welche Qualifizierungswege sind sinnvoll? Welche Branchen brauchen Arbeitskräfte? Wie kann man individuelle Potenziale am besten fördern?

Praxisbeispiel: Strukturwandel in der Industrie

Ein Industriebetrieb in Oberösterreich stand vor einem tiefgreifenden Personalabbau aufgrund von Automatisierung. Gemeinsam mit der Produktionsgewerkschaft, dem AMS und regionalen Bildungsträgern wurde innerhalb weniger Wochen eine betriebliche Arbeitsstiftung konzipiert. Ergebnis: Über 70 % der Stiftungsteilnehmer:innen konnten in neue, höher qualifizierte Positionen vermittelt werden – ein Erfolg, der ohne die enge Zusammenarbeit aller Partner nicht möglich gewesen wäre.

Vorteile für alle Beteiligten

Für Unternehmen:

  • Wahrung des sozialen Friedens und Stärkung der Arbeitgebermarke

  • Zugang zu Fördermitteln und arbeitsmarktpolitischem Know-how

  • Positive Wahrnehmung bei Medien und Öffentlichkeit

Für das AMS und die öffentliche Hand:

  • Effiziente Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Ziele

  • Geringere Langzeitarbeitslosigkeit durch gezielte Maßnahmen

Für Gewerkschaften und Betriebsräte:

  • Mitgestaltung der Maßnahmen im Sinne der Arbeitnehmer:innen

  • Sicherstellung fairer Abläufe und nachhaltiger Perspektiven

Fazit: Sozialpartnerschaft ist kein Formalakt, sondern der Schlüssel zur Wirksamkeit

Eine Arbeitsstiftung funktioniert dann besonders gut, wenn sie von allen Seiten getragen und gestaltet wird. Die Sozialpartnerschaft ist dabei kein Selbstzweck, sondern ein gelebter Mechanismus, um Wandel nicht nur abzufedern, sondern aktiv zu gestalten – und daraus neue Chancen zu schaffen.


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