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Österreich Arbeitsstiftung

Fördermöglichkeiten einer Arbeitsstiftung

Ein Überblick für Unternehmen, Sozialpartner und Entscheidungsträger

  |  Gerhard Figl | Arbeitsstiftung

Fördermöglichkeiten für Arbeitsstiftungen in Österreich

Ein Überblick für Unternehmen, Sozialpartner und Entscheidungsträger

In Österreich steht ein gut ausgebautes Fördernetzwerk bereit, um Unternehmen und Organisationen bei der Errichtung und Durchführung von Arbeitsstiftungen zu unterstützen. Ob im Zuge von Restrukturierungen, Standortverlagerungen oder Branchenveränderungen – eine sorgfältig finanzierte Arbeitsstiftung bietet nicht nur sozialen Mehrwert, sondern kann auch betriebswirtschaftlich effizient gestaltet werden. Die Fördermöglichkeiten reichen von direkter Unterstützung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) über Landesförderungen bis hin zu projektbezogenen Zuschüssen des Bundes.

Finanzielle Beteiligung des AMS

Das AMS ist in der Regel Hauptfördergeber bei Arbeitsstiftungen. Die Höhe der Unterstützung hängt vom konkreten Stiftungskonzept und den Zielgruppen ab.

Förderinstrumente des AMS im Überblick:

  • Verwaltungszuschuss:
    Das AMS fördert die organisatorische Abwicklung der Stiftung mit einem pauschalen Zuschuss von bis zu 10–20 %der anerkannten Kosten. Dieser Beitrag deckt z. B. Personalkosten für Stiftungsmanagement, Dokumentation, Teilnehmer:innenverwaltung und laufende Administration ab.

  • Qualifizierungszuschuss:
    Für Schulungsmaßnahmen, Coachings und berufliche Weiterbildungen kann das AMS bis zu 35 % der damit verbundenen Mehraufwände übernehmen. Der Rest wird je nach Modell von Unternehmen, Ländern oder anderen Partnern getragen.

  • Weiterbildungsgeld für Teilnehmer:innen:
    Stiftungsteilnehmer:innen erhalten in der Regel ein Weiterbildungsgeld in Höhe des vorherigen Arbeitslosengelds bzw. der Notstandshilfe, oft ergänzt durch Zuschüsse für Fahrtkosten, Kinderbetreuung oder Unterbringung.

Beteiligung von Ländern und Regionen

Auch Bundesländer können sich an der Finanzierung von Arbeitsstiftungen beteiligen – insbesondere bei regionalen Stiftungsmodellen oder bei wirtschaftlichen Krisensituationen in strukturschwachen Gebieten.

Mögliche Förderformen:

  • Zuschüsse zu Schulungsmaßnahmen über Landesprogramme

  • Finanzierung regionaler Koordination und Bildungsnetzwerke

  • Ergänzende Unterstützungsleistungen für bestimmte Zielgruppen (z. B. Frauen, Ältere, Personen mit Migrationshintergrund)

Unterstützung durch den Bund und andere Institutionen

In speziellen Fällen – etwa bei Branchenkrisen, größeren Transformationsprozessen oder überbetrieblichen Projekten – können auch bundesweite Förderstellen, Sozialpartner oder EU-Fonds (z. B. ESF+) zur finanziellen Ausstattung beitragen. Die Einbindung von Wirtschaftskammer, Gewerkschaft oder branchenspezifischen Fonds kann zusätzlich Ressourcen erschließen.

Rücklagen, Betriebsratsfonds und Eigenmittel

Bei betrieblichen Stiftungen spielen Eigenmittel des Unternehmens oder vorhandene Sozialfonds eine Rolle. Auch Rücklagen aus Betriebsratsfonds können – in Abstimmung mit dem Kollektivvertrag und unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben – zur Finanzierung von Stiftungsmaßnahmen herangezogen werden.


Fazit: Fördermix als Erfolgsfaktor

Die nachhaltige Finanzierung einer Arbeitsstiftung basiert auf einem intelligenten Mix aus AMS-Zuschüssen, Landesmitteln und Eigenbeiträgen. Wer frühzeitig Fördergeber einbindet, transparent kalkuliert und die Förderlogik des AMS versteht, kann nicht nur Kosten minimieren, sondern auch die Wirkung der Stiftung maximieren.


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