Fördermodelle im Vergleich: Wie viel zahlt das AMS, was übernimmt das Land?
Transparenz bei Finanzierungsfragen: Was Unternehmen bei der Planung einer Arbeitsstiftung wissen müssen
| Gerhard Figl | Arbeitsstiftung

In der Umsetzung einer Arbeitsstiftung stellt sich eine zentrale Frage: Wie gestaltet sich die Finanzierung – und wer trägt welchen Anteil? Zwischen AMS, Bundesländern und teilweise auch dem Bund existieren unterschiedliche Fördermodelle, die sowohl administrative Aufwendungen als auch Qualifizierungskosten abdecken können. Für Unternehmen ist es entscheidend, diese Förderstrukturen genau zu kennen, um Projekte effizient zu planen und die finanzielle Belastung kalkulierbar zu halten. Der folgende Artikel gibt einen strukturierten Überblick über gängige Fördermodelle und zeigt auf, wie Sie das Potenzial öffentlicher Mittel optimal nutzen.
1. Grundprinzip der Kofinanzierung
Arbeitsstiftungen in Österreich basieren auf dem Prinzip der geteilten Finanzierung. Das bedeutet: Unternehmen tragen einen Teil der Kosten, während öffentliche Stellen – insbesondere das AMS und die Landesregierungen – gezielt mit Zuschüssen unterstützen. Die Höhe dieser Förderungen hängt von Stiftungstyp, Zielgruppe, regionalem Kontext und Maßnahmenumfang ab.
2. Der Verwaltungszuschuss: Struktur fördern
Für die organisatorische Leitung und den operativen Betrieb einer Arbeitsstiftung stellt das AMS einen Verwaltungszuschuss zur Verfügung. Dieser liegt in der Regel zwischen 10 % und 20 % der Gesamtkosten und soll insbesondere die administrative Abwicklung, das Management sowie die laufende Dokumentation und Qualitätssicherung unterstützen.
Wichtig für Unternehmen:
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Der Verwaltungszuschuss muss beim AMS gesondert beantragt werden.
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Transparente Kostenstruktur und realistischer Budgetplan sind Voraussetzung.
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Auch Sachkosten wie IT-Systeme, Projektkoordination oder externe Beratung können inkludiert werden.
3. Zuschüsse für Qualifizierungsmaßnahmen
Der größte Posten bei jeder Stiftung sind die Schulungs- und Qualifizierungskosten. Hier beteiligt sich das AMS mit einem Kostenersatz von bis zu 35 % für schulungsbedingte Mehraufwendungen. Darunter fallen:
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Kurskosten bei externen Bildungsträgern
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Coaching, Outplacement-Beratung, Berufsorientierung
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Prüfungsgebühren, Schulungsmaterialien
In vielen Fällen übernehmen auch Länder zusätzliche Zuschüsse, vor allem bei regionalen oder branchenspezifischen Stiftungen. Förderhöhe und Bedingungen variieren je nach Bundesland.
Best Practice:
Kombinieren Sie AMS-Förderung mit Landesinitiativen – viele Bundesländer bieten eigene Programme zur Stärkung des Arbeitsmarkts, die mit Stiftungsmodellen kompatibel sind.
4. Förderfähige Rücklagen und Kollektivmittel
Auch Betriebsräte oder Sozialfonds beteiligen sich vereinzelt an der Finanzierung von Stiftungen – z. B. durch Rücklagen oder Mittel aus Kollektivverträgen. Besonders in Branchen mit starkem Sozialpartnerbezug (Metall, Bau, Sozialwirtschaft) können diese Mittel zusätzliche Handlungsspielräume eröffnen.
5. Voraussetzungen und Antragstellung
Um Fördermittel zu erhalten, sind klare Voraussetzungen zu erfüllen:
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Vorlage eines tragfähigen Stiftungskonzepts
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Abstimmung mit AMS, Sozialpartnern und ggf. Landesstellen
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Transparente Darstellung der Zielgruppe und Maßnahmen
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Realistische Zeit- und Kostenplanung
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Einhaltung der Dokumentations- und Berichtspflichten
Fazit: Fördermittel als Schlüssel zum Erfolg
Die finanzielle Ausstattung entscheidet maßgeblich über die Qualität und Wirkung einer Arbeitsstiftung. Durch die intelligente Kombination von AMS-Zuschüssen, Landesförderungen und unternehmensseitigen Beiträgen entstehen tragfähige Modelle mit hoher Wirkung – sowohl für die Betroffenen als auch für die Reputation des Unternehmens.
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