Die Rolle des Betriebsrats in Arbeitsstiftungen
Mitgestaltung, Kontrolle und Vertrauensbildung im Transformationsprozess
| Gerhard Figl | Arbeitsstiftung

Die Rolle des Betriebsrats in Arbeitsstiftungen
Mitgestaltung, Kontrolle und Vertrauensbildung im Transformationsprozess
Wenn Unternehmen in Österreich eine Arbeitsstiftung einrichten – sei es im Zuge eines Personalabbaus, einer Standortverlagerung oder tiefgreifender struktureller Veränderungen – spielt der Betriebsrat eine zentrale Rolle. Als gewählte Interessenvertretung der Belegschaft ist er nicht nur ein Vermittler zwischen Geschäftsführung und Mitarbeiter:innen, sondern auch eine treibende Kraft für sozial ausgewogene Lösungen.
Dieser Beitrag beleuchtet, welche Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten der Betriebsrat in Zusammenhang mit Arbeitsstiftungen hat, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und warum eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten für den Erfolg entscheidend ist.
Betriebsrat als Impulsgeber und Partner bei der Stiftungskonzeption
Oft ist es der Betriebsrat, der im Zuge geplanter Umstrukturierungen frühzeitig auf die Möglichkeit einer Arbeitsstiftung hinweist. In seiner Rolle als Interessenvertreter bringt er nicht nur die Perspektive der betroffenen Mitarbeiter:innen ein, sondern sorgt auch dafür, dass soziale Abfederung nicht erst in letzter Minute, sondern strategisch mitgedacht wird.
Zudem ist er oft der erste Ansprechpartner für externe Berater:innen oder das AMS, wenn es darum geht, Bedarfe zu erfassen, Zielgruppen zu definieren und Unterstützungspotenziale zu erheben.
Mitbestimmung im Rahmen von Sozialplänen und Stiftungskonzepten
Arbeitsstiftungen sind in vielen Fällen Bestandteil eines Sozialplans – und dieser wiederum unterliegt der Zustimmungspflicht des Betriebsrats. Damit erhält dieser ein formelles Mitspracherecht bei der Ausgestaltung des Projekts:
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Definition der Zielgruppen
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Auswahl der Schulungsmaßnahmen und Bildungsträger
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Dauer und inhaltliche Ausrichtung der Betreuung
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Höhe und Verwendung allfälliger Rücklagen
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Kriterien für Aufnahme und Ausschluss aus der Stiftung
Durch die frühzeitige Einbindung des Betriebsrats wird gewährleistet, dass die Stiftung nicht nur aus Sicht der Unternehmensleitung sinnvoll erscheint, sondern auch den tatsächlichen Bedürfnissen der Betroffenen gerecht wird.
Kontroll- und Überwachungsfunktion während der Laufzeit
Neben der Mitbestimmung in der Gründungsphase hat der Betriebsrat eine wichtige Kontrollfunktion während der operativen Umsetzung. Dazu zählen insbesondere:
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Kontrolle der Einhaltung von Vereinbarungen aus dem Sozialplan
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Mitwirkung im Stiftungsrat oder Aufsichtsgremium
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Einsichtnahme in Berichte zur Mittelverwendung und Erfolgskennzahlen
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Ansprechfunktion bei Problemen, Ungleichbehandlungen oder Austritten
Gerade bei sensiblen Fragen – etwa der Auswahl geeigneter Umschulungen oder der Bewertung von Exklusionsgründen – sorgt der Betriebsrat für Transparenz und Fairness im Verfahren.
Rücklagen und Mittelverwendung: Mitsprache bei budgetären Entscheidungen
Ein häufig diskutiertes Thema sind Rücklagen innerhalb von Arbeitsstiftungen – etwa zur Finanzierung individueller Zusatzmaßnahmen, Kinderbetreuung, Mobilität oder psychosozialer Betreuung. Der Betriebsrat kann hier sowohl beratend als auch kontrollierend wirken:
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Vorschläge zur Verwendung der Rücklagen
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Einbringung individueller Härtefälle
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Kontrolle über transparente Mittelverwendung
In der Praxis hat sich gezeigt, dass Rücklagen dann am wirkungsvollsten eingesetzt werden, wenn ihre Nutzung in enger Abstimmung zwischen Stiftungsträger, Betriebsrat und Projektkoordination erfolgt.
Vertrauensbildung und Kommunikation mit der Belegschaft
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die kommunikative Rolle des Betriebsrats: Als vertraute Ansprechperson informiert er frühzeitig über Inhalte, Ziele und Rahmenbedingungen der Stiftung – und schafft damit Akzeptanz und Vertrauen. Das ist insbesondere wichtig, wenn Verunsicherung und Zukunftsängste in der Belegschaft bestehen.
Er fungiert auch als Schnittstelle für Rückmeldungen aus der Mitarbeiterschaft und bringt diese gezielt in die Projektentwicklung ein.
Fazit: Der Betriebsrat als Garant für Fairness und Wirkung
Die Qualität und Akzeptanz einer Arbeitsstiftung steht und fällt mit der Einbindung des Betriebsrats. Seine Mitwirkung sorgt nicht nur für ein sozial ausgewogenes Konzept, sondern erhöht auch die Chancen auf eine nachhaltige arbeitsmarktpolitische Wirkung. Unternehmen, die auf eine starke und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat setzen, profitieren von mehr Vertrauen, höherer Beteiligung und einem reibungsloseren Ablauf.
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