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Personalberatung - Bewerbungstraining- Karrierecoaching-Oesterreich

AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gültig für Privatkunden  von Gerhard Figl Berater 3484 Grafenwörth Schweizerhof 2

( Für Firmenkunden gilt weiter unten die erweiterte AGB)

  1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online per Formular auf www.gerhardfigl.at oder per E-Mail. Der Teilnehmer erhält im Anschluss eine Anmeldebestätigung per E-Mail.

  1. Beratungsgebühr

Die Gebühr richtet sich nach dem veröffentlichten Programm und beinhaltet 20 % Umsatzsteuer. Die Kosten einer eventuellen Anreise der Beraters sind nicht durch die Kursgebühr gedeckt. Mit Erhalt der Auftragsbestätigung ist der Seminarplatz/ Ausbildungsplatz verbindlich reserviert. Zwei Wochen  vor dem Beginn , oder unmittelbar nach der Auftragserteilung zur Beratung erhalten Sie die Rechnung. Der volle Beitrag muss bis spätestens sieben Tage vor dem Startdatum auf dem Konto von Gerhard Figl Berater eingegangen sein. Ohne Auftragsbestätigung und ohne erfolgte Zahlung besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme am Kurs.

  1. Rücktritt

Bei Rücktritt bis zwei Wochen vor Beginn des Kurses erhalten Sie den vollen Betrag zurück. Bei einem späteren Rücktritt werden folgende Stornogebühren berechnet:

  • Rücktritt bis zum 7. Tag vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr

  • Rücktritt ab dem 6. Tag vor Kursbeginn: 80 % der Kursgebühr

  • Ab dem zweiten Tag (48 Std.) bzw. bei Nichterscheinen: 100 % der Kursgebühr (dies gilt nicht, wenn ein teilnehmerbeschränkter Kurs trotz des kurzfristigen Vertragsrücktritts mit der angegebenen Höchstteilnehmerzahl besucht wird).

Die Teilnahme einer Ersatzperson ist nicht möglich, jedoch eine Umbuchung auf einen anderen zeitnahen Termin ist nach Absprache möglich. Der Rücktritt  muss in schriftlicher Form erfolgen. Maßgebend ist hierbei das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei Gerhard Figl Berater.

Die Stornogebühr beträgt unabhängig vom errechneten Prozentsatz nominell mindestens EUR 30,00 für unseren Verwaltungsaufwand. 

  1. Leistungsumfang

Die Veranstaltungsinhalte ergeben sich aus den Beschreibungen in der Ausschreibung der Webseite www.gerhardfigl.at .

  1. Durchführungsänderungen

Gerhard Figl Berater behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder zu stornieren, falls  eine Durchführung des Kurses nicht zulässt oder andere Gründe (z. B. Krankheit des Referenten, höhere Gewalt) vorliegen. Die/der Teilnehmer werden hiervon telefonisch oder schriftlich in Kenntnis gesetzt. Bereits bezahlte Entgelte werden erstattet oder ein Ersatztermin wird bei mehrtägigen Beratungen oder Kursen vereinbart. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. Ebenso behalten wir uns vor, einzelne Programmpunkte   zu streichen oder kurzfristig zu änder. Die Trainer können auch kurzfristig aus organisatorischen Gründen getauscht werden.

  1. Haftung

Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigene Gefahr. Gerhard Figl Berater haftet nicht für Personen- oder Sachschäden (z. B. Schäden an der Ausrüstung), die der Teilnehmer selbst oder andere Personen verursacht haben. Gerhard Figl Berater haftet (außer bei Personenschäden) ausschließlich für eigene grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sofern einem Kursteilnehmer während des Kurses ein Schaden entsteht.

  1. Gestaltung des Unterrichts

Es liegt im Ermessen des Dienstleisters, wie der Unterricht, das Coaching oder das Training gestaltet wird. Inhalte, Methoden und Ablauf können flexibel an die Bedürfnisse des Teilnehmenden angepasst werden.

  1. Anwendbares Recht

Auf diesen Vertrag und allfällige daraus resultierende Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Recht gemäß den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) anzuwenden. Gerichtsstand ist A-3484 Tulln.

 

AGB gültig für Firmenkunden und der Beratungstätigkeit oder Vermittlungstätigkeit

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Gerhard Figl Berater A 3484 Grafenwörth Schweizerhof 2(Stand: 31.03.2025)

§ 1 Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen Gerhard Figl Berater (im Folgenden: „Berater“) und einem Kunden (im Folgenden: „Auftraggeber“) abgeschlossenen Verträge, insbesondere über die Suche, Vermittlung und Besetzung von Mitarbeitern, einschließlich damit verbundener Dienstleistungen wie Inseratschaltungen oder Gutachtenerstellung (Persönlichkeitsprofilanalysen, Aufmerksamkeitsbelastungstests und Sozialkompetenztests). Sie gelten auch für zukünftige Vertragsabschlüsse im Rahmen der Geschäftsbeziehung, selbst wenn sie nicht ausdrücklich erneut vereinbart werden.
  2. Der Berater kontrahiert ausschließlich zu diesen AGB und lehnt abweichende Bestimmungen in den AGB des Auftraggebers ab, es sei denn, sie wurden vom Berater ausdrücklich und schriftlich anerkannt.
  3. Das Zustandekommen eines Vertrags mit dem Berater richtet sich nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen. Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch die Unterzeichnung oder digitale Zeichnung eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung (digital oder per E-Mail) des Beraters durch den Auftraggeber, durch die Einigung des Auftraggebers mit einem vom Berater benannten Kandidaten über die wesentlichen Bedingungen eines Beschäftigungsvertrags oder durch die Aufnahme der Tätigkeit des Kandidaten beim Auftraggeber. Die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses mit einer Person, die aufgrund rechtlicher oder faktischer persönlicher Verflechtungen oder Einflussmöglichkeiten ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Kandidaten eingeht, den der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Beauftragung des Beraters kennengelernt hat (im Folgenden: „verbundenes Unternehmen“), steht dem Zustandekommen eines Beschäftigungsvertrags mit dem Auftraggeber gleich.
  4. Angebote des Beraters sind bis zu zwei Wochen nach Abgabe bindend.
  5. Der Berater ist ausschließlich als exklusiver Auftragnehmer tätig und lehnt Aufträge ab, in die weitere Auftragnehmer involviert sind. Die Einbeziehung von Kandidaten aus Kontakten des Auftraggebers in den Suchprozess im Rahmen des Suchauftrags hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar.

§ 2 Besondere Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Haftung

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, aktiv am Zustandekommen eines Beschäftigungsvertrags mitzuwirken, alle für den Suchauftrag erforderlichen Informationen zu liefern, Unterlagen unverzüglich und vollständig vorzulegen und den Berater laufend über alle Vorgänge und Umstände zu informieren, die für die Auftragsabwicklung relevant sein könnten. Dies gilt insbesondere für alle betrieblichen Tatsachen, einschließlich der wirtschaftlichen Lage, die Auswirkungen auf Arbeitsumfang, Arbeitsort, Anforderungen an die Person/Qualifikation oder das Gehalt des Kandidaten haben könnten, sowie für Informationen, Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. Der Berater ist berechtigt, den Schaden, der ihm durch vom Auftraggeber vorenthaltene oder fehlerhafte, veraltete oder unvollständige Informationen entstanden ist, insbesondere den vergeblichen Suchaufwand, nach den üblichen Stundensätzen in Rechnung zu stellen oder den Auftrag abzubrechen (§ 1168 ABGB). Dies gilt insbesondere, wenn ein Kandidat sich bereits beim Auftraggeber beworben hat, der Berater aber nicht unverzüglich informiert wird, oder wenn sich wesentliche oder mehrere andere Anforderungen an die Kandidaten des Suchauftrags ändern.
  2. Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, übernimmt der Berater keine Garantie für einen bestimmten Sucherfolg, insbesondere nicht für die Findung geeigneter Kandidaten innerhalb einer bestimmten Frist.
  3. Findet der Berater geeignete Kandidaten, haftet er dafür, dass diese die geforderte Qualifikation (Berufsausbildung) besitzen. Weitergehende Haftung oder Gewährleistung des Beraters sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Berater nicht für Arbeitsergebnisse des Kandidaten oder für Schäden, die dieser bei der Ausübung seiner Tätigkeit verursacht oder die durch seine Unpünktlichkeit, sein Nichterscheinen oder sonstiges Fehlverhalten entstehen. Der Auftraggeber stellt den Berater von etwaigen Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Qualifikation des Kandidaten zu prüfen und gegebenenfalls unverzüglich zu rügen. Der Berater haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadenszufügung; der Ersatz von Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

§ 3 Besondere Bestimmungen für die Personalvermittlung und Executive-Search-Leistungen

  1. Gegenstand der Personalvermittlung ist die Suche, Auswahl und Benennung eines Kandidaten, der dem Auftrag, insbesondere einem vom Auftraggeber bereitgestellten Anforderungsprofil/einer Stellenbeschreibung, entspricht. Zusätzliche Leistungen (Inseratschaltung, Gutachten, Bonitätsprüfungen, Reisekosten für Kandidaten usw.) sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Suchaufträge können auch aus dem bekannten oder vermuteten Bedarf des Auftraggebers resultieren.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Beraters gemäß dem Angebot zu honorieren.
  3. Wird der Beschäftigungsvertrag zwischen dem vom Berater vorgeschlagenen Mitarbeiter und dem Auftraggeber innerhalb der ersten drei Monate nach Antritt des Beschäftigungsverhältnisses aufgelöst, führt der Berater einmalig einen kostenlosen Such- und Auswahlprozess für dieselbe Position durch, sofern die Beauftragung zur Nachbesetzung innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses schriftlich erfolgt. In diesem Fall fallen lediglich die vereinbarten Auftrags- und Spesenpauschalen erneut an. Diese Garantie gilt nicht bei Beendigung des Beschäftigungsvertrags aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen, aufgrund von Tod, Krankheit oder Unfall des Kandidaten.
  4. Kommen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Beraters weitere Beschäftigungsverträge mit dem Auftraggeber zustande, wird für jeden Kandidaten ein Honorar individuell, jedoch mindestens in Höhe von 80 % des für die erste Position vereinbarten Honorars, berechnet. Für geplante Mehrfachbesetzungen (z. B. bei Unternehmensexpansion) wird ein individuelles Angebot erstellt.

§ 4 Datenschutz und Verschwiegenheit

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO und zur vertraulichen Behandlung aller Informationen über die vom Berater vorgeschlagenen Kandidaten. Er verpflichtet sich insbesondere, die Daten und Informationen der vorgestellten Kandidaten ausschließlich im Zusammenhang mit dem Suchauftrag zu verwenden und nach Abschluss des Suchauftrags oder nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfristen zu löschen.
  2. Der Auftraggeber willigt ein, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten intern vom Berater gespeichert und automatisiert verarbeitet werden.
  3. Der Berater sichert Auftraggebern und Kandidaten die vertrauliche Behandlung aller ihm zur Verfügung gestellten Informationen zu.

§ 5 Entgelte

  1. Sofern keine Pauschale oder ein anderes Honorar vereinbart wurde, beträgt das Entgelt des Beraters 33 % des Brutto-Jahreszielgehalts des Kandidaten für die gesuchte Position gemäß Anforderungsprofil/Stellenbeschreibung für einen 40-Stunden-Vertrag, einschließlich aller voraussichtlich anfallenden variablen Anteile und Pauschalen.

§ 6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Auf diesen Vertrag und allfällige daraus resultierende Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist A-3484 Tulln.
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